Rechtanwälte Schmidt und Kügler Baden-Baden

Mediation

Frau Kügler ist als Mediatorin hauptsächlich bei Trennung und Scheidung tätig.

Mediation ist ein Verfahren, um Konflikte selbstverantwortlich mithilfe eines neutralen Dritten, des Mediators/der Mediatorin, zu regeln. Die Beteiligten bestimmen selbst, über welche Themen sie sprechen und welche Probleme sie für die Zukunft regeln möchten.

Mediation ist ein Weg, die notwendigen Entscheidungen miteinander und nicht gegeneinander zu treffen. Die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten stehen im Vordergrund.
Inhaltlich können alle Fragen im Zusammenhang mit dem Konflikt, z.B. bei Trennung und Scheidung der Kinder- und Ehegattenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, Regelungen der elterlichen Sorge und Gestaltung der Umgangsregelungen von Eltern und Kindern besprochen werden.

In einem Mediationseingangsvertrag werden verbindlich die Regeln der Zusammenarbeit vereinbart. Das Ergebnis der Mediation ist in der Regel ein schriftliches Memorandum oder eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung, die von den Beteiligten getragen werden kann. In familienrechtlichen Angelegenheiten ist für einige Regelungspunkte die notarielle Beurkundung oder richterliche Protokollierung in einem anhängigen Verfahren notwendig.


Kosten der Mediation

Für Mediationen werden in der Regel mindestens 3 bis 5 Termine notwendig. In komplexen Situationen können es aber auch mehr sein.
Für die Mediation wird ein Stundensatz vereinbart. Die Höhe des Stundensatzes hängt u.a. von der Komplexität des Konfliktes ab und liegt in der Regel bei 160 - 200 € zuzüglich MwSt. Hinzu kommt eine Vertragsgebühr für die Ausarbeitung einer rechtsverbindlichen Vereinbarung, die gesondert ausgehandelt wird.

Kostenloses Informationsgespräch

Damit Sie für sich entscheiden können, ob Mediation für Sie hilfreich sein kann und ob Sie mit Frau Kügler als Mediatorin arbeiten möchten, bietet sie Ihnen ein unverbindliches Informationsgespräch an.

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